MJ-CONLOG

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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Containerhandel MJ-Conlog GmbH

1 Geltung der Bedingungen
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von MJ - Conlog GmbH (im folgenden MJ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten die Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 2. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn MJ sie schriftlich bestätigt. Bei Verwendung der gekauften Waren (Equipment) sind Schutzrechte Dritter zu beachten; diese sind vom Verkauf ausgeschlossen.

2 Angebot und Vertragsschluss
1. Die Angebote von MJ sind frei bleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für MJ nur verbindlich, soweit MJ sie schriftlich bestätigt hat oder Ihnen durch Lieferungen nachkommt. 2. Die Verkaufsangestellten von MJ sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

3 Umfang der Lieferungen
1. Für den Umfang der Lieferungen ist die Auftragsbestätigung von MJ maßgebend. Solange sich der Käufer mit der Begleichung einer Verbindlichkeit, auch aus früheren Geschäftsabschlüssen, in Rückstand befindet, ist MJ zur Leistungsverweigerung berechtigt. 2. Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. 3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die MJ die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrungen, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von MJ oder deren Unterlieferanten eintreten, hat MJ auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen MJ die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrage zurück zu treten. Sonstige Ansprüche, insbesondere solche aus Schadensersatz, bestehen nicht. 4. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrage zurück zu treten. Verlängert sich die Lieferzeit und wird MJ von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich MJ nur berufen, wenn sie den Käufer unverzüglich benachrichtigt. 5. Sofern MJ die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit von MJ.

4 Preis und Gefahrenübergang
1. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, verstehen sich die Preise ab MJ-Lager (hierzu gehören auch von MJ benutzte Fremdlager) ohne Verpackung und ohne Mehrwertsteuer. 2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die transportausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager in vorbezeichnetem Sinne der MJ verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

5 Zahlung
1. Die MJ-Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Zugang der Rechnung fällig und zahlbar rein netto Kasse. 2. Gerät der Käufer in Verzug, so ist MJ berechtigt für jeden angefangenen Monat 1% Bearbeitungs- und Verzugskosten zu belasten. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch MJ bleibt vorbehalten. 3. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers ist MJ unbeschadet sonstiger Rechte befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen zu verlangen. Ebenso ist MJ sodann berechtigt, sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. 4. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

6 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die MJ aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, werden MJ die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nach Erhalt mehr als 20% übersteigt. 2. Die Ware bleibt Eigentum von MJ. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für MJ als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-) Eigentum von MJ durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum von MJ an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf MJ übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum von MJ unentgeltlich. Ware, an der MJ (Mit) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. 3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändung oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber im vollen Umfang an MJ ab. MJ ermächtigt den Käufer widerruflich, die an MJ abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. 4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum von MJ hinweisen und MJ unverzüglich benachrichtigen, damit MJ ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die MJ in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, so haftet hierfür der Käufer. 5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist MJ berechtigt, vom Vertrage zurück zu treten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.  

7 Gewährleistung
1. Neue Ware wird frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert. Die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung.
2. Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung unverzüglich nach Empfang zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel hat der Käufer MJ unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen, schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Lieferung als genehmigt, es sei denn, dass es sich um versteckte Mängel handelt. Gleiches gilt bei der Feststellung von Fehlmengen.
3. Der Verkauf von gebrauchten Waren erfolgt in der Beschaffenheit, wie sie besichtigt bzw. hätte besichtigt werden können. Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels sind unabhängig vom Zeitpunkt seines Auftretens bei gebrauchten Waren ausgeschlossen. MJ übernimmt keine Garantien. 4. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Ware von MJ einen Mangel aufweist, verlangt MJ nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten, dass a) die mangelhafte Ware zur Reparatur und anschließende Rücksendung an MJ übersandt wird; b) der Käufer die mangelhafte Ware bereit hält und ein Servicetechniker der MJ zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen.
5. Falls der Käufer verlangt, dass Nachbesserungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann MJ diesem Verlangen entsprechen, wobei ausgetauschte Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen von MJ zu bezahlen sind.
6. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
7. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
8. Ansprüche wegen Mängel gegen MJ stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.  

8 Haftung
1. Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. 2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet MJ für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von MJ garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern. 3. Die Haftungsbeschränkungsausschlüsse in Absätzen 1. und 2. gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Verkäufers entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 4. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.  

9 Obliegenheiten des Käufers
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird die Ware unverzollt verkauft. Der Käufer versichert und gewährleistet, dass er über die Ware nur derart verfügt, dass Zoll, EUSt und/oder sonstige Abgaben nicht anfallen. Er hält MJ von allen diesbezüglichen Abgaben der Zoll- und sonstigen Behörden frei.  

10 Sonstige Vereinbarungen
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen MJ und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 2. Soweit der Kaufmann juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen ist, ist Hamburg ausschließlich der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten. 3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

 


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